Institut für Nachschulung

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Kokain - Straßenverkehr

Durch die stimulierende Wirkung des Kokains auf den Organismus sind zunächst bei der Fahreignung keine Defizite zu bemerken.

Die Gefahr bei der Teilnahme am Straßenverkehr liegt vor allem daran, dass die Person im akuten Kokainrausch das Gefühl hat sehr leistungsfähig zu sein und deswegen Gefahren nicht realistisch einschätzen wird.

Weitere Gefahrenquellen bilden die erhöhte Blendempfindlichkeit (wie oben schon erwähnt kann durch die Pupillenstarre die Pupille nicht verengt werden), die niedrige Konzentration sowie eine damit einhergehende Fahrigkeit und wenig zielgerichtete Aufmerksamkeit.

Beim Abklingen der Substanz entsteht die Gefährdung durch Müdigkeit und Erschöpfung.

Nachweisbarkeit von Kokain

Zur Nachweisbarkeit von Kokain mit Hilfe verschiedener Untersuchungen sind sehr unterschiedliche Angaben zu finden.

Im Blut kann Kokain in etwa vier bis sechs Stunden nachgewiesen werden, wobei das Stoffwechselprodukt (Benzoylekgoanin) einige Tage im Blut nachweisbar ist.

Betreffend der Nachweisbarkeit von Kokain im Urin finden sich Angaben von sechs bis acht Stunden bis zu zwei Wochen.

Weiters kann Kokain durch einen Schweißtest nachgewiesen werden, hierbei wird mit einem Teststreifen über die Haut gefahren. Mit Hilfe dieses Tests kann Kokain bis zu zwölf Stunden nach dem Konsum nachgewiesen werden. Da diese Tests oftmals ungenaue Ergebnisse bringen, wird meist eine nachfolgende Blutuntersuchung durchgeführt.

Haartest

Der Nachweis von Drogen im Körper mittels des so genannten Haartests ist vor allem in Zusammenhang mit Kokain bekannt geworden.

Allerdings lassen sich mit diesem Test auch alle anderen Drogen nachweisen. Im Haar, sowie in den Nägeln, lassen sich Drogenrückstände am zuverlässigsten und auch am längsten nachweisen.

Für den Haartest wird eine Haarprobe (etwa bleistiftdick) am Hinterkopf abgeschnitten und hinsichtlich Stoffwechselprodukten des Drogenabbaus analysiert. Drogenkonsum kann mit dieser Methode über einen langen Zeitraum belegt werden, da jeder Zentimeter Kopfhaar Angaben über etwa 30 Tage Drogenkonsum liefert. Getestet werden meist 3,5 Zentimeter mit denen ein Rückschluss auf 90 Tage Drogenkonsum des Konsumenten möglich ist. Für den Fall, dass kein Kopfhaar für die Testung zur Verfügung steht, kann auch Körperhaar verwendet werden, welches sogar ein Nachweisfenster von ca. einem Jahr bietet.

Gegenwärtigen wissenschaftlichen Forschungen zu Folge wirken sich Einwirkungen von Außen (Bleichmittel, Haarpflegeprodukte) nicht auf die Testungen aus.

Mögliche Rechtsfolgen des Drogenkonsums

Bei einer positiv erfolgten Testung (d.h. eine Beeinträchtigung durch Cannabis wurde mittels Testung nachgewiesen) ergeben sich mehrer Konsequenzen. Es ist mit einer Geldstrafen von € 800 bis € 3.700, dem Führerscheinentzug von ein bis drei Monaten, einer Nachschulung, einer Verkehrspsychologischen Untersuchung sowie einer Mitteilung an die Gesundheitsbehörde zu rechnen.

Es gibt auch die Möglichkeit die klinische Untersuchung, die zum Nachweis der toxischen Substanz im Körper dient, zu verweigern. Somit kann weder eine positive noch negative Testung stattfinden. Konsequenzen einer solchen Verweigerung sind Geldstrafen von € 1.600 - € 5.900, der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, eine Nachschulung sowie eine Verkehrspsychologische Untersuchung. Die Mitteilung an die Gesundheitsbehörde entfällt.