Nachschulung bei INFAR
Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.
Die von INFAR durchgeführte Nachschulung für Kraftfahrer und Nachschulungskurse werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet. Die Kurse (mindestens 4 Termine zu je 3 bis 3,5 Stunden) finden in der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt. Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten finden die Kurse an verschiedenen Orten in der Steiermark und in verschiedenen Orten in Kärnten statt.
Nachschulung wegen Drogen
Nachschulungskurse und die Nachschulung für Kraftfahrer mit besonderen Verkehrsdelikten, wie z.B. Drogeneinfluss oder Fahren unter dem Einfluß von bewusstseinsverändernden und verhaltensbeeinträchtigenden Substanzen, werden von Seiten der Behörde angeordnet um die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordert die Behörde (üblicherweise der Verkehrsreferent/die Verkehrsreferentin) vom Lenker eine Nachschulung zu absolvieren.
Informationen über den Kursablauf bei einer Nachschulung wegen Drogen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Wichtige Inhalte der Nachschulung wegen Drogen sind beispielsweise:
- Während der Nachschulung sollen die Ursachen des Deliktes geklärt werden
- Information über die Gesetzeslage
- Informationen über die Wirkung und Gefahren von bewusstseinsverändernden und verhaltensbeeinträchtigenden Substanzen (Drogen, Medikamente) im Straßenverkehr
- Aufzeigen von Motiven und Problemen für den Missbrauch von Drogen
- Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Drogen im eigenen Leben
- Entwicklung von individuellen Lösungsmöglichkeiten für künftige Vorfallsfreiheit
- Zum Abschluss der Nachschulung erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung
Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit
Nachschulungskurse und die Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer mit und ohne Probeführerschein werden von Seiten der Behörde angeordnet um die Rückfallhäufigkeit von Lenkern mit Alkoholdelikten im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordert die Behörde (üblicherweise der Verkehrsreferent/die Verkehrsreferentin) vom Lenker eine Nachschulung zu absolvieren.
Informationen über den Kursablauf der Nachschulung wegen Alkohol erhalten Sie auf der nächsten Seite.
Wichtige Inhalte der Nachschulung sind beispielsweise:
- Während der Nachschulung sollen sich Teilnehmer mit den Ursachen, wie es zur Fahrt unter Alkoholeinfluss kommen konnte auseinandersetzen.
- Information über die Gesetzeslage
- Information über Alkoholwirkung, Alkoholaufbau und -abbau im Körper
- Promillerechnungen mit Beispielen im Kurs. Nutzen Sie auch die online Berechnung der eigenen Promille mit dem Promillerechner
- Die Wirkung von Alkohol auf die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit
- Klärung der eigenen Einstellung und der Erwartungen in Bezug auf Alkohol
- Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Alkohol im eigenen Leben
- Entwicklung von anderen Strategien für ähnliche Situationen
- Alte Verhaltensmuster verstehen lernen, und Entwicklungen von neuen Strategien, die in Zukunft besser vor Rückfällen schützen können
- Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung
Nachschulung bei besonderen Verkehrsdelikten und Nachschulung bei Verkehrsauffälligkeit
Nachschulungskurse und die Nachschulung für Kraftfahrer mit besonderen Verkehrsdelikten werden von Seiten der Behörde angeordnet um die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordert die Behörde (üblicherweise der Verkehrsreferent/die Verkehrsreferentin) vom Lenker eine Nachschulung zu absolvieren.
Informationen über den Kursablauf bei einer Nachschulung wegen Verkehrsauffälligkeit finden Sie auf den jeweiligen Informationsseiten von INFAR.
Wichtige Inhalte der Nachschulung sind beispielsweise:
- Während der Nachschulung sollen die Ursachen des Deliktes geklärt werden
- Information über die Gesetzeslage
- Entwicklung von individuellen Lösungsmöglichkeiten für künftige Vorfallsfreiheit
- Zum Abschluss der Nachschulung erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung
Nachschulung bei Führerschein auf Probe
Nachschulungskurse und die Nachschulung für Kraftfahrer mit Probeführerschein werden bei bestimmten schwerwiegenden Verkehrsdelikten (ohne Alkoholdelikt) von Seiten der Behörde angeordnet. Zudem absolviert ein speziell geschulter Fahrlehrer mit dem Betroffenen eine Fahrprobe. Dies dient dazu die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordern zuständige Personen im Verkehrsamt oder im Verkehrsreferat der Behörde vom Lenker eine Nachschulung zu absolvieren.
Wichtige Inhalte der Nachschulung sind beispielsweise:
- Klärung der Ursachen des Deliktes
- Information über die Gesetzeslage
- Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft
- Reflexion der eigenen Beziehung zum Auto
- Auseinandersetzung mit dem Thema Geschwindigkeit
- Entwicklung von alternativen Strategien für ähnliche Situationen
- Kennen lernen typischer positiver wie negativer Reaktionsmuster im Straßenverkehr
- Erhöhung der Sensibilität für soziale Interaktionen im Straßenverkehr
- Auseinandersetzungen mit dem Thema Gruppendruck im Straßenverkehr
- Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung
Einzelnachschulung (Einzelnachschulungskurs bei INFAR)
Alle Kursarten der Nachschulung können auch bei Bedarf und gutem Grund als Einzelnachschulung durchgeführt werden.
Kosten für eine Nachschulung
- Nachschulung wegen einem Drogendelikt, Preis: 645 Euro (ab 01.08.2024)
- Nachschulung für alkoholauffällige Lenker, Preis: 645 Euro (ab 01.08.2024)
- Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker, Preis: 645 Euro (ab 01.08.2024)
- Nachschulung aufgrund des Vormerksystems: Preis lt. FSG-NV